Gesetzliche Grundlagen

 

Als Form der Eingliederungshilfe ist die Kindergarten- bzw. Schulbegleitung im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

 

Einen Anspruch auf Begleitung und Unterstützung haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) Behinderung, mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten und/oder mit Teilleistungsstörungen (wie z.B. Dyskalkulie/Lese- und Rechtschreibschwäche). Die Rechtsgrundlagen sind in den §§ 75, 79, 90, 99, 112 und 113 SGB IX geregelt.

 

Was muss bei Antragstellung beachtet werden?

 

Grundsätzlich müssen Anträge je nach Förderbedarf beim Sozialamt (bei körperlichen oder geistigen Behinderungen) bzw. beim Jugendamt (bei seelischen Behinderungen) gestellt werden. Neben einer Stellungnahme der Einrichtung sowie der Antragsteller:innen zur Verdeutlichung der erforderlichen Unterstützungsbedarfe, bedarf es darüber hinaus eines ärztlichen oder kinder- bzw. jugendpsychiatrischen Gutachtens inkl. einer Diagnose als medizinische Grundlage der Antragstellung.

 

Um alle nötigen Unterlagen vollständig einzureichen, sollten sich die Erziehungsberechtigten als Antragsteller:innen immer beim zuständigen Sozial- bzw. Jugendamt vorab erkundigen.

 

Nach Eingang des Antrages berät und prüft das jeweilige Amt Art und Umfang der Teilhabebeeinträchtigung. Wird ein Antrag positiv beschieden, kann unsererseits zeitnah die Vermittlung einer entsprechenden Begleitung beginnen.

 

Gerne sind wir Ihnen jederzeit bei der Beantragung behilflich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an:

 

Nina Kober

Leitung ambulante Hilfen

Tel. 02053 84 09 252

Mobil 0176 32 65 44 77

Email: n.kober@jugendhilfe-lohmuehle.de

 

 

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